Die Kündigung eines Mietverhältnisses soll an die richtige Person und die richtige Adresse gelangen. Falken Kurier übernimmt den vereinbarten Botenauftrag für Ihre vorbereitete Mietkündigung. Wir klären Abholung, Zustellart und Dokumentation, bevor das Schreiben unterwegs ist.
Sie können die Zustellung als Mieter, Vermieter, Hausverwaltung oder beauftragte Kanzlei anfragen. Bei einer Eigenbedarfskündigung oder einer fristlosen Kündigung übernehmen wir die Beförderung; die rechtliche Prüfung der Voraussetzungen bleibt davon getrennt.
Die Wohnung, um die es geht, ist nicht automatisch der richtige Zustellort für jeden Beteiligten. Ein Vermieter kann an einer anderen Anschrift erreichbar sein. Eine Verwaltung kann nur dann die passende Annahmestelle sein, wenn ihre Rolle für den konkreten Vorgang geklärt ist. Geben Sie deshalb Empfänger und Zustelladresse ausdrücklich an.
Bei mehreren Mietern oder Vermietern muss vorab feststehen, an wen welche Erklärung gerichtet und wie sie zugestellt werden soll. Aus mehreren Namen entsteht nicht automatisch ein einziger ausreichend dokumentierter Zustellvorgang. Wir benötigen eine klare Zuordnung Ihrer vorbereiteten Schreiben.
Für die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen sieht § 568 BGB die schriftliche Form vor. Welche Unterschriften und gegebenenfalls Vertretungsnachweise notwendig sind, klären Sie vor der Abholung. Ein Ausdruck eines Scans mit abgebildeter Unterschrift ersetzt die eigenhändige Originalunterschrift nicht.
Für andere Miet- und Vertragsarten gelten nicht zwingend dieselben Regeln. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine allgemeine Aussage, dass jedes PDF oder jede E-Mail ausreicht. Unser Ratgeber zu Original und PDF hilft bei der Einordnung.
Besprechen Sie mit uns, ob eine persönliche Übergabe oder ein Einwurf in einen eindeutig zugeordneten Briefkasten vorgesehen ist. Soll auch das konkrete Schreiben durch den Boten nachvollziehbar sein, vereinbaren wir den Ablauf vor dem Verschließen. Bei Hindernissen benötigen wir eine erreichbare Kontaktperson, die das weitere Vorgehen mit uns abstimmt.
Die Uhrzeit eines Einwurfs und der rechtliche Zugang können auseinanderfallen. Gerade zum Monatswechsel empfiehlt sich ausreichend Vorlauf. Eine pauschale Regel, wonach jeder Einwurf bis Mitternacht rechtzeitig sei, eignet sich nicht als Planung. Dazu: Zugang einer Kündigung im Briefkasten.
Für Mieterhöhungsverlangen, Modernisierungsankündigungen, Abrechnungen oder angekündigte Besichtigungen nutzen Sie die Seite Dokumentenzustellung für Hausverwaltungen. Diese Schreiben unterscheiden sich in ihren rechtlichen Voraussetzungen von einer Mietkündigung.
Das lässt sich organisatorisch vereinbaren. Ob die Verwaltung für Ihre Erklärung empfangsberechtigt ist, muss vorher geklärt sein. Name und Funktion der annehmenden Person sollten im vereinbarten Nachweis erkennbar sein.
Ohne hinreichend eindeutige Zuordnung wird nicht auf Verdacht eingeworfen. Wir halten die Situation fest und sprechen das weitere Vorgehen ab.
Nein. Sie geben den rechtlich geklärten Termin vor. Wir prüfen, welcher Transport und Zustellablauf dafür ausführbar ist, und bestätigen die vereinbarte Leistung.
Nennen Sie uns Abholadresse, Zieladresse, Abholbereitschaft, Wunschtermin und den benötigten Nachweis. Wir prüfen den Ablauf und erstellen das passende Angebot.