Ein Dokument kann lesbar, vollständig und schnell angekommen sein – und dennoch die für den Fall erforderliche Form nicht erfüllen. Prüfen Sie deshalb vor dem Transport, ob eine einfache Kopie, ein elektronisches Dokument oder ein eigenhändig unterschriebenes Original benötigt wird.
Beim Scannen wird eine Abbildung erstellt. Drucken Sie diese Datei aus, entsteht ein Ausdruck dieser Abbildung. Eine im Bild sichtbare Unterschrift ist nicht allein dadurch eine eigenhändige Unterschrift auf der ausgedruckten Ausfertigung. Ob der Ausdruck für Ihren Zweck genügt, richtet sich nach den einschlägigen Anforderungen.
| Fall | Vor dem Versand prüfen |
|---|---|
| Kündigung eines Arbeitsverhältnisses | § 623 BGB verlangt Schriftform und schließt die elektronische Form aus. Für den gewöhnlichen Versand ist die formgerechte Originalausfertigung maßgeblich. |
| Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses | § 568 BGB verlangt Schriftform. Anforderungen an Unterschriften und die richtige Ausfertigung müssen erfüllt sein. |
| Sonstige Verträge oder Vertragskündigungen | Gesetz, Vertragsart und wirksame Vereinbarungen können unterschiedliche Anforderungen ergeben. Nicht jede Erklärung benötigt ein Original. |
| Anwaltlicher Schriftsatz im Zivilprozess | Die elektronische Einreichungspflicht nach § 130d ZPO und mögliche besondere Voraussetzungen beachten. Eine Papierfahrt ist kein allgemeiner Ersatz. |
| Ausschreibung | Der zugelassene Abgabeweg und die Anforderungen des konkreten Verfahrens entscheiden. Körperliche Muster können gesondert abzugeben sein. |
§ 126 BGB beschreibt die gesetzliche Schriftform. Textform ist eine andere Formanforderung. Auch bei elektronischen Signaturen ist zwischen einer eingescannten Unterschrift und gesetzlich geregelten elektronischen Verfahren zu unterscheiden. Welche Form in Ihrem Fall zulässig ist, lässt sich nicht allein daran erkennen, dass eine PDF-Datei unterschrieben aussieht.
Ein Ausdruck kann für manche Geschäftsvorgänge ausreichen. Er ersetzt aber nicht automatisch ein formbedürftiges Original. Wenn eine Originalunterschrift erforderlich ist, muss der Auftrag um dieses Original herum geplant werden. Klären Sie die Formfrage, bevor Sie nur eine Datei bereitstellen.
Für unterschriebene Vereinbarungen und einen möglichen Rücklauf nutzen Sie den Vertrags- und Originaltransport. Bei einer Arbeitskündigung oder Mietkündigung stimmen Sie zusätzlich den Zustellablauf ab. Der Transport selbst ersetzt keine Prüfung der Formwirksamkeit.
Nennen Sie uns Abholadresse, Zieladresse, Abholbereitschaft, Wunschtermin und den benötigten Nachweis. Wir prüfen den Ablauf und erstellen das passende Angebot.